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Schornsteinfegerinnung Magdeburg
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Alte Heizkessel neu installieren


Per Zeitungsannonce werden alte Heizkessel aus DDR-Zeiten angeboten. Darf man diese neu Installieren?

 

Werden in den Verkehr gebrachte Feuerstätten für Festbrennstoffe aufgestellt, die einer Kennzeichnung (CE, oder Ü- Zeichen) bedürfen, diese aber nicht nachweisen können dürfen nur verwendet werden, wenn für diese Feuerstätten eine Zustimmung Im Einzelfall oder ein Verzicht auf Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde gemäß § 20 BauO LSA vorliegt.

Mit Schreiben vom 09.Juni 2005 hat die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt für diese Feuerstätten auf Zustimmung im Einzelfall unter folgenden Maßgaben verzichtet:
* Dem Bezirksschornsteinfegermeister müssen genaue Angaben zur Feuerstätte für feste Brennstoffe (Hersteller, Typ, Nennwärmeleistung, Baujahr usw.) sowie eine Einbau- und/oder Bedienungsanleitung vorliegen.
* Die Feuerstätte muss dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Zustand sein.
* Es dürfen nur geeignete Brennstoffe verwendet werden.

Allerdings ist zu beachten, dass seit dem 22. März 2010 die neue Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft ist und auch diese Feuerstätten die darin enthaltenen Grenzwerte einhalten müssen.


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