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Blower-Check oder Blower-Door Messung


Wenn kalte Luft durch undichte Stellen in der Außenwand eindringt empfinden wir Unbehagen. Außerdem muss die kalte Luft erwärmt werden. Das kostet unnötige Energie und treibt unsere Heizkosten in die Höhe. Wie findet man aber die undichten Stellen in der Gebäudehülle?
Die können sich an den unterschiedlichsten Stellen befinden. Zum Beispiel können Fenster und Türen nicht dicht schließen, Jalousiekästen undicht sein, die als Dampfsperre angebrachte PE-Folie nicht ordnungsgemäß verklebt sein, Schächte und Kanäle für Installationsleitungen undicht sein usw. Es gibt die unterschiedlichsten Stellen, an denen kalte Luft eindringen bzw. warme Luft entweichen kann. Je nach dem, ob die Leckage an der dem Wind zugewandten (LUV) oder der dem Wind abgewandten (LEE) Seite ist, erfolgt eine Druck- oder Sogwirkung. Um diese Stellen zu finden, bedient man sich eines Hilfsmittels, eines Ventilator. Dieser Ventilator wird in einer Öffnung der Außenwand (z.B. ein Fenster) eingesetzt und abgedichtet. Nachdem nun alle Bauteile in der Gebäudehülle verschlossen wurden, wird mit dem Ventilator ein Überdruck im gesamten Haus erzeugt, indem man Luft einbläst. Jetzt geht man auf die Suche nach Leckagen. Danach wird die gleiche Prozedur im Unterdruck durchgeführt. Hierbei wird mittels Ventilator Luft aus dem Gebäude abgesaugt. Während die Druckdifferenz aufgebaut ist, können Leckstellen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand lassen sich die Leckstellen ertasten. Es zieht sozusagen aus allen Ritzen. Als Hilfsmittel zur Leckagesuche werden Rauchröhrchen oder Hitzedrahtanemometer benutzt. Die Menge der zugeführten bzw. abgesaugten Luft wird ins Verhältnis zum Volumen des Gebäudes gesetzt. Diese Vorgänge werden bei mehreren Drücken durchgeführt, um einen Mittelwert bilden zu können. 
Dieser Mittelwert darf gewisse Grenzwerte nicht überschreiten. In der Energieeinsparverordnung § 5 heißt es hierzu: 
„Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.“ Den Stand der Technik regelt der Anhang 4 der Energieeinsparverordnung. Dort heißt es sinngemäß, wenn eine Überprüfung der Anforderungen durchgeführt wird, so darf bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa der gemessene Volumenstrom das Dreifache des beheizten Luftvolumens des Gebäudes nicht überschreiten.
Dieser Wert gilt aber nur, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind. Wird die Wohnraumlüftung über raumlufttechnische Anlagen realisiert, gilt ein Grenzwert vom eineinhalbfachen des beheizten Luftvolumens des Gebäudes. Der doppelt so hohe Grenzwert resultiert aus der Tatsache, dass hier über die kontrollierte Wohnraumlüftung ein genau definierter Luftwechsel erfolgen soll. Ist die Gebäudehülle zu undicht, wird die Effektivität der raumlufttechnischen Anlage herabgesetzt. 
Damit sind wir wieder beim zentralen Thema „Energieeinsparung“. Und Energieeinsparung wird angesichts der ständig steigenden Energiepreise immer wichtiger. Zum Schutz des Klimas und der Umwelt muss jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Unser Handeln heute bestimmt die Zukunft: Die Ressourcen werden knapper, gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, damit steigt der Energiebedarf. Das heißt: Energiesparendes Bauen und Wohnen gilt für jede Baufrau und für jeden Bauherrn. Gerade im Bereich Wohnungsbau bestehen erhebliche Energieeinsparpotenziale. In Deutschland verbrauchen die privaten Haushalte rund ein Drittel der Endenergie, 90 Prozent davon wenden sie allein für die Bereiche Heizung und Warmwasser auf. Zentraler Ansatz bei der Einsparung von Energie und somit zur Vermeidung von Kohlendioxid (CO2) im Wohnbereich ist der Wärmeschutz. 
Bei den heutigen hohen Wärmedämmstandards ist eine luftdichte Gebäudehülle ganz besonders wichtig, denn der Luftwechsel ist in undichten Häusern weitaus höher, als er aus hygienischen Gründen notwendig wäre. Das heißt: Der Heizenergieverbrauch steigt.
Wohngebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter. Ihre Nutzungsdauer kann 100 Jahre und mehr betragen. Die Ausführung eines heute errichteten Gebäudes bestimmt für Jahrzehnte den Energieverbrauch. Mithilfe der Messung der Gebäudedichtheit werden die Energiekosten und Umweltbelastung gering gehalten. Ein weiterer Aspekt darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, Luftdichtheit kann Bauschäden durch Tauwasser verhindern. Denn werden durch undichte Stellen Bauteile permanent mit kalter Luft beaufschlagt, so setzt sich an diesen abgekühlten Materialien Kondenswasser ab. Das Nasse Materialien massiv an Dämmfähigkeit verlieren ist sicher jedem bekannt. Aber nasse Bauteile sind auch anfällig für Schimmelpilzbefall, verrotten schneller und können zu Gesundheitsschäden führen. Die Reparatur der dabei entstehenden Bauschäden ist dann meist sehr aufwendig und teuer.
Für die Blower-Check-Messung ist Ihr Bezirksschornsteinfegermeister auch als Gebäudeenergieberater der kompetente neutrale Ansprechpartner. Er wird in Ihrem Interesse diese Qualitätssicherungs-, Energieeinsparungs- und Umweltschutzmaßnahme fachgerecht durchführen.
Die dadurch eingesparten Energiekosten durch Reduzierung der Wärmeverluste sorgen in kürzester Zeit für eine Amortisation der eingesetzten Mittel.


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