Wer kontrolliert eigentlich...
...die Abgase, die in die Umwelt gepustet werden? Wie ist das gesetzlich geregelt?
Das Bundesemissionsschutzgesetz unterscheidet in genehmigungsbedürftige und genehmigungsfreie Anlagen (§ 4 Bundesemissionsschutzgesetz). Für Genehmigungsbedürftige Anlage ist das Staatliche Amt für Umweltschutz zuständig. Genehmigungsfreie Anlage hingegen werden in der 1. BImSchV geregelt. Hierzu zählen die meisten häuslichen und gewerblichen Feuerstätten, wie beispielsweise Öl und Gasheizung aber auch Kamine und Holzheizungen.
Die 1. BImschV regelt eindeutig welche Brennstoffe verbrannt werden dürfen und welche allgemeinen Anforderungen an die Feuerstätten gestellt werden. Außerdem sind Grenzwerte für verschiedene Emissionswerte (Rußzahl, Ölderivate, Staubförmige Emission, Abgasverlust und CO-Gehalt) festgelegt und es wird bestimmt welche Anlagen in welchen Zeitabständen zu überprüfen sind. Diese Emissionsschutzmessungen führt der Schornsteinfeger entsprechend dieser Verordnung im Auftrag des Staates durch. Details für die zugelassenen Brennstoffe sind auch der Bedienungsanleitung zu entnehmen.