Muss die Messung des Schornsteinfegers..
...an der Heizungsanlage bezahlt werden oder nicht?
Es wird rechtsirrig die Meinung vertreten, die turnusgemäße Immissionsmessung müsse nicht bezahlt werden, da § 52 des Bundesimmissionsschutzgesetzes besage, die Gebührenzahlung müsse erst geleistet werden, wenn ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle beim Auto, die Heizungsanlage nicht in Ordnung sei. Das ist falsch. § 52 regelt für den Kunden kostenfreie Messungen zu denen ein Betreiber einer Feuerungsanlage durch besondere Anordnung im Einzelfall von Behörden verpflichtet wurde – beispielsweise bei Nachbarschaftsbeschwerden. Die jährlich wiederkehrende Messung an der Heizung wird nach der Bundesimmissionsschutzverordnung durchgeführt. Diese besagt, dass Ihre Heizung in einem jährlichen Abstand vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden muss. Dies geschieht nach dem Schornsteinfegergesetz, als besondere gesetzlich Regelung, die Gebühren in Verbindung mit den landesspezifischen Gebührenordnungen regelt.