Warum darf man seinen Schornstein nicht selbst fegen?
Der Staat hat bestimmte Aufgaben für den Schutz seiner Bürger selbst übernommen. Das sind unter anderem das Strafrecht, das Verkehrsrecht und der Brandschutz.
Er bedient sich dabei teilweise seiner eigenen Behörden (Gerichtsbarkeit, TÜV, Polizei), aber auch beliehener Unternehmer wie z.B. des Schornsteinfegerhandwerks.
Jeder in seinem Kehrbezirk bestellte Bezirksschornsteinfegermeister ist für die Erfüllung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten dem Staat gegenüber verantwortlich. Somit entfällt für den Staat die sonst notwendige kostenträchtige eigene Kontrolle.