Vorteile einer Holzfeuerstätte...
...trotz dichter Gebäudehülle nutzen? Ihr Schornsteinfeger sagt wie es geht.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird eine dichte Bauweise gefordert. Um die gewünschten Energieeinsparungen zu erziehlen, ist eine konsequente Umsetzung der EnEV erforderlich. Eine Verbrennungsluftversorgung über Undichtheiten der Gebäudehülle wie sie in Bauten nach der Wärmeschutzverordnung 1995 noch möglich war, kann nicht mehr realisiert werden. Der fehlende Nachschub des für die Verbrennung erforderlichen Sauerstoffs beeinträchtigt die Rauchgasabführung so stark, dass es zu Rauchgasaustritt kommen kann. Im schlimmsten Fall führt dies zu einer Kohlenmonoxid (CO) Vergiftung der Bewohner.
Können unter diesen Aspekten in Häusern mit dichter Gebäudehülle überhaupt noch Feuerstätten für feste Brennstoffe wie Kamine, Kaminöfen oder Kachelöfen aufgestellt werden?
Diese Frage kann eindeutig mit „JA“ beantwortet werden. Es müssen aber einige Randbedingungen eingehalten werden. Im Einzelnen bedeutet das, dass raumluftunabhängige Feuerstätten zum Einsatz kommen müssen. Achten Sie dabei unbedingt auf die entsprechende Zulassung. Raumluftunabhängige Feuerstätten zeichnen sich durch selbstschließende dichte Türen und erhöhte Gasdichtheit aus. Die Verbrennungsluft wird über eine separate Leitung aus dem Freien angesaugt. Die Schornsteinindustrie hat sich auf diese Gegebenheiten eingestellt und bietet spezielle Luft-Abgas-Schornsteinsysteme an.
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, wenn Sie Ihre eigenen vier Wände planen. Er wird Sie gerne zu diesen Besonderheiten beraten, damit dem Erlebnis wohlige Wärme mit Holz, CO2-neutrales Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen nichts mehr entgegenstehen hann.