Partnerschaftsvereinbarung Maler-Schornsteinfeger
Schwarz und Weiß, Schornsteinfeger und Maler. Eine Verbindung zwischen den beiden traditionsreichen Handwerksberufen mit den so gegensätzlichen Berufsfarben erschließt sich auf den ersten Blick nicht. Manch einer mag denken, dass die Schnittpunkte sich darauf beschränken, dass der Schornsteinfeger die Stube einstaubt und der Maler den Schaden behebt. Aber abgesehen davon, dass dieser Fall heutzutage so gut wie nicht mehr vorkommt, haben beide Berufe einiges gemeinsam.
So ist die energetische Gebäudesanierung wesentlicher Bestandteil des täglichen Betätigungsfeldes beider Gewerke. Die Schornsteinfeger unterstützen und beraten zum einen im Bereich der geeigneten Feuerungsanlagen, darüberhinaus bieten immer mehr Schornsteinfegerbetriebe die Gebäudeenergieberatung an und haben sich entsprechend qualifiziert. Die Betriebe der Maler- und Lackiererinnung sind die Spezialisten, wenn es um die Sanierung und Dämmung der Wände im Gebäude geht. Gerade bei der Umsetzung der Dämmmaßnahmen besteht die Gefahr, dass die fehlerhafte Bauausführung zu massiven Gebäudeschäden führt und sich die nicht unerheblichen Investitionen im Nachhinein als Schadensursache herausstellen. Aus diesem Grund führt bei der Gebäudedämmung kein Weg an einem qualifizierten Fachbetrieb der Maler- und Lackiererinnung vorbei.
Um für den Kunden ein ordentliches und innovatives Gesamtpaket anbieten zu können bot sich eine Zusammenarbeit der beiden Handwerke regelrecht an. Aus diesem Grund haben der Landesinnungsverband der Maler- und Lackiererinnung Sachsen-Anhalt und der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen-Anhalt eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit beider Handwerksberufe zum Zwecke der Steigerung der Kundenzufriedenheit beider Gewerke formuliert. Mit Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung ist sichergestellt, dass die Dämmmaßnahmen genau auf die baulichen Besonderheiten der Gebäude abgestimmt werden. Zu diesem Zweck bedienen sich die Maler der Dienste des Schornsteinfegerhandwerks im Bereich der Gebäudeenergieberatung. Die Schornsteinfeger leisten dem Kunden Hilfestellung bei der Auswahl des Fachbetriebes für die Ausführung der Dämmmaßnahmen und nutzen hierfür das Know-How der Innungsbetriebe aus dem Maler- und Lackiererhandwerk.
Uwe Runge, Landesinnungsmeister des Maler- und Lackiererhandwerks und Torsten Kiel, Landesinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks unterzeichneten die Partnerschaftsvereinbarung am 22. März 2014 im Rahmen des 26. Verbandstages des Maler- und Lackiererhandwerks in Schönebeck. Beide Vertreter sind zuversichtlich, mit dieser Vereinbarung den Grundstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit gelegt zu haben.
Bedeutung des Hochwassers für die Schornsteinfeger in SAA
Ein Ereignisbericht von Schornsteinfegermeister Frank Zimmermann aus Aken:
Der von mir verwaltete Kehrbezirk befindet sich in Aken an der Elbe. Aken wurde während des Hochwassers in diesem Jahr vollständig evakuiert, so dass es anfangs nicht möglich war, den möglichen Schaden abzuschätzen. Nach Gesprächen mit der Polizei wurde mir dann doch eine Besichtigung der entsprechenden Straßen ermöglicht. Die ersten Einschätzungen ergaben, dass allein in meinem Zuständigkeitsbereich etwa 600 Heizungsanlagen im bzw. unter Wasser standen. Brennstofflager auch für Festbrennstoffe waren geflutet und damit unbrauchbar geworden. Durch Wasserschäden an Gebäuden wurden viele Häuser unbewohnbar. Eine Bungalowsiedlung, die ich betreue war komplett „untergegangen“. Unter anderem war diese Siedlung unsere Sommerarbeit. Für meinen Mitarbeiter hatte ich so von heute auf morgen keine Arbeit mehr.
Was danach passierte zeigte im Zeitraffer, was uns alle in den nächsten Jahren erwartet. Die betroffenen Heizungsanlagen wurden fast komplett auf Brennwerttechnik umgestellt. Da ein großer Anteil der Anlagen nun nur noch einmal aller drei Jahre zu überprüfen ist bedeutet dieser Umbau einen massiven Abbruch an wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten. In meinem Fall macht das einen Umsatzeinbruch von über 20.000,- EUR pro Jahr aus. Das wiederum macht eine Vollbeschäftigung eines Schornsteinfegergesellen quasi unmöglich.
Diese Heizungsumstellung erfolgt innerhalb der nächsten Jahre in allen Kehrbezirken bedingt durch das Alter der vorhandenen Heizungsanlagen. Darüber hinaus wird der Markt der Schornsteinfegerarbeiten auch durch den Städteumbau, dem Bevölkerungsrückgang und den Wegfall der Lüftungsarbeiten permanent kleiner.
Die Anzahl der Kehrbezirke im Land muss dringend dieser Entwicklung angepasst werden. Schon jetzt werden in einem großen Teil der Schornsteinfegerbetriebe keine Gesellen mehr beschäftigt. Die Fachkräfte suchen sich Arbeit in anderen Bundesländern während die Betriebsinhaber versuchen sämtliche Arbeiten allein zu erledigen. Das diese Entwicklung für das Handwerk schädlich ist, liegt auf der Hand. Die Poitik ist aufgerufen hier gemeinsam mit dem Handwerk Lösungen im Interesse der Betriebe, der Mitarbeit, aber vor allem auch der Kunden zu finden.
Fachkräftesuche bei den Kleinen
Ich war vor kurzem im Kindergarten "Gestiefelter Kater" in Halle-Neustadt mit Schornsteinfegermeister Jens-Peter Fincke aus der halleschen Innung. Wer kennt heute noch einen Schornsteinfeger und das, was er macht? Also waren wir auf der Suche nach "Fachkräftenachwuchs".
Der Meister im schwarzen Anzug konnte den Kindern aus der Bienchen- und aus der Käfergruppe von seiner Arbeit erzählen. Interessant war natürlich für die Vier- und Fünfjährigen, warum er so schwarz angezogen ist und so einen Zylinder trägt. Und lustig war, als alle einen kleinen Rußfleck auf die Nase oder Wange bekamen.
Lauthals bedankten sich die Kleinen mit dem Lied vom Schornsteinfeger, der auf seine Leiter klettert bei Schornsteinfegermeister Fincke auch für die schönen Malhefte der Schornsteinfegerzunft.
Sie sehen: Keine Angst vorm "schwarzen Mann" haben die Kinder der Kita "Gestiefelter Kater". Auch die Erzieherinnen wollten dem Glückssbringer auf die Schulter klopfen.
Jacqueline Gerhardt
Vorteile für die Kunden durch neues Schornsteinfegergesetz
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde am 12.03.2008 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Das neue Gesetz bringt Vorteile für die Bürger mit sich. Sie können ihren Schornsteinfeger künftig mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören.
Darüber hinaus wird ihnen die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchten. Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen dient in erster Linie dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Der Trend vieler Hausbesitzer, verstärkt wieder Holz als Brennstoff einzusetzen, zeigt, dass auch klassische Aufgaben wie die Schornsteinreinigung und -überprüfung keinesfalls unwichtig geworden sind. Darüber hinaus helfen Beratungen und Messungen, Koh-lendioxid (CO2) einzusparen und schädliche Umwelteinwirkungen zu minimieren. Jedes Jahr werden etliche Mängel und sogar lebensbedrohliche Zustände wie beispielsweise hohe Gehalte des giftigen Gases Kohlen-monoxid (CO) im Abgas festgestellt.Außerdem ermitteln Schornsteinfeger jährlich Energiever-luste an Feuerungsanlagen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmessungen an Heizungsanlagen (Bundesimmissionsschutzgesetz) werden auch in Zukunft ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung ist der Schornsteinfeger – im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern – verpflichtet, seine Messgeräte amtlich überwachen zu lassen. Das garantiert Messergebnisse, auf die sich die Kunden verlassen können. Mit Inkrafttreten des novellierten Schornsteinfegergesetzes werden die Schornsteinfeger nicht sofort in den freien Wettbewerb entlassen. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren gibt ihnen die Möglichkeit, sich für weitergehende Tätigkeiten zu qualifizieren. Auch nach Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes dürfen Schornsteinfeger Tätigkeiten von angrenzenden Gewerken nur dann ausüben, wenn sie mit dem entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind.